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Ü5-Verfahren

Ü5-Verfahren

 

Unter Beibehaltung der sechsjährigen Grundschule im Land Brandenburg können Schülerinnen und Schüler zur Förderung besonderer Leistungen und Begabungen bereits nach vier Jahren Grundschulzeit an ausgewählten Gymnasien oder Gesamtschulen aufgenommen werden. An 35 Standorten sind Leistungs- und Begabungsklassen (LuBK) eingerichtet: an 30 Gymnasien und einer Gesamtschule in öffentlicher Trägerschaft sowie an vier Gymnasien in freier Trägerschaft.

Eltern, die die Aufnahme ihres Kindes in die Jahrgangsstufe 5 einer Gesamtschule oder an einem Gymnasium in einer Leistungs- und Begabungsklasse wünschen, stellen bis Anfang Januar eines Jahres einen Antrag auf Erstellung einer Empfehlung der Grundschule. Die digitale Anmeldung an einer Gesamtschule oder an einem Gymnasium mit Leistungs- und Begabungsklassen (LuBK) erfolgt in der Regel im Februar. Mit Hilfe eines Codes erhält man Zugang zu dem Antragsformular, welches dann digital ausgefüllt und abgeschickt werden kann. Diesen Zugangscode erhalten die Eltern mit Aushändigung der Empfehlung der Grundschule. 

 

https://mbjs.brandenburg.de/sixcms/media.php/140/faq_zum_ue5-verfahren.pdf